Preise
Pflegesätze ab 01.04.2024
Allgemeine Station
Pflege-grad |
Pflege-
incl. Ausbildungszuschlag |
Unterkunft und Verpflegung |
Investitions-kosten |
Tagessatz |
tgl. x 30,42 ca. |
Leistung der Pflegekasse |
mtl. Eigenanteil ca. |
1 |
63,91 € |
26,91 € | 22,00 € | 112,82 € |
3.431,98 € |
125,00 € |
3.306,98 € |
2 |
80,20 € |
26,91 € |
22,00 € | 129,11 € |
3.927,53 € |
770,00 € | 3.157,53 € |
3 |
96,37 € |
26,91 € | 22,00 € | 145,28 € | 4.419,42 € | 1.262,00 € | 3.157,42 € |
4 |
113,24 € |
26,91 € | 22,00 € | 162,15 € | 4.932,60 € | 1.775,00 € | 3.157,60 € |
5 |
120,80 € |
26,91 € | 22,00 € | 169,71 € | 5.162,58 € | 2.005,00 € | 3.157,58 € |
Weitere Investitionskosten in Höhe von 6,00 € pro Tag, werden für ein Einzelzimmer berechnet.
Zusätzliche Betreuungsleistungen laut § 43b SGB Xl , werden in Höhe von 6,91 € pro Tag berechnet. Dieser Betrag wird von der Kasse übernommen.
Zuschlag für die Nutzung eines Doppelzimmers als Einzelzimmer 10,00 € pro Tag
Beim mtl. Eigenanteil wird der jew. Leistungszuschlag der Krankenkasse abgezogen.
Die neuen Preise ab 01.04.2024 werden bei Heimabrechnung ab April 2024 nachberechnet.
Bitte informieren Sie sich in der Einrichtung über den für Sie gültigen Preis. Hinweis zur Preisberechnung.Die angezeigten Preise beziehen sich auf die vollstationäre Pflege und verstehen sich als monatliche Gesamtkosten (Berechnungsgrundlage: 30,42 Tage pro Monat). Aufgrund möglicher Ergänzungsleistungen, wie etwa die Bereithaltung von Zimmern unterschiedlicher Größe, können vor Ort abweichende Preise gelten.
Informationen zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege (ab 01.04.2024)
1.Bei Pflege eines Angehörigen (auch nach Krankenhausaufenthalt) haben Sie Anspruch auf Kurzzeitpflege. Ihr Kostenträger (Pflegekasse) zahlt jährlich 1.774,-€.
Sie zahlen bei
Pflegegrad |
Eigenanteil
|
Pflegekasse übernimmt |
Länge des
|
2 |
52,45 € |
113,20 € |
max. 15 Tage |
3 |
52,45 € |
113,20 € |
max. 15 Tage |
4 |
52,45 € |
113,20 € |
max. 15 Tage |
5 |
52,45 € |
113,20 € |
max. 15 Tage |
2. Sie pflegen Ihren Angehörigen schon länger als ein halbes Jahr, dann haben Sie einen Anspruch auf zusätzliche Verhinderungspflege in Höhe von € 1.612,- mit max. 15 Tage.
3. Bei Pflegegrad 1 und Personen ohne Pflegegrad beträgt der Tagessatz € 165,65 €. Sie können die Kurzzeitpflege bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen. Bei dieser Pflegestufe erhalten Sie von der Pflegekasse keine Zuzahlung.
4. Laut Pflegeversicherungsgesetz §43 b SGB XI haben Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, in Höhe von 6,91 € täglich. Der Betrag wird von der Krankenkasse übernommen.
Die Selbstbeteiligung setzt sich aus den Kosten der Unterkunft- und Verpflegung und den Investitionskosten zusammen.